So funktionierts
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Alle Artikel werden als Konsignationsware entgegengenommen.
Für alle in Konsignation genommenen Artikel wird jegliche Haftung durch die Gecko Kinderkleider- und Spielbörse (nachfolgend „Börse“ genannt) abgelehnt.
Es werden nur saubere und unbeschädigte Artikel in Konsignation genommen. Die Ware muss dem Sortiment der Börse entsprechen. Im Zweifelsfall entscheidet das Personal der Börse, ob ein Artikel angenommen wird.
Frühlings- und Sommerartikel werden ab 1. Januar, Herbst- und Winterartikel ab 1. Juli entgegengenommen, oder nach telefonischer Absprache und Informationen gemäss Homepage.
Für nicht saisonbedingte Artikel bestimmt die Börse den Verkaufstermin.
Der Verkaufspreis wird durch das Personal der Börse festgelegt, ausser bei speziellen oder grösseren Artikeln wird der Preis mit dem Kunden besprochen.
Nicht verkaufte Artikel gehen über in den Besitz der Börse und werden einer gemeinnützigen Organisation gespendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung. Es wird keine Korrespondenz geführt.
Von den verkauften Artikeln, wird der Nettoerlös wie folgt aufgeteilt: 30% an den Kunden und 70% an die Börse.
Auszahlungen sowie Annahme von Artikeln erfolgen während den Öffnungszeiten.
Das Kundenguthaben ist spätestens 12 Monate nach dem Abgabedatum der Ware in der Börse abzuholen, ansonsten geht das Guthaben in den Besitz der Börse über.
Mit der Übergabe der Konsignationsware an die Börse anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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